
Das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz modernisiert die bisherigen Regelungen und passt sie an die gesellschaftlichen Entwicklungen und die veränderten Bedarfe der Menschen an. Ziel ist es, mehr Selbstbestimmung zu ermöglichen und zugleich pietätvolle, würdige Rahmenbedingungen zu sichern. Künftig werden alternative Bestattungsformen erleichtert und Angehörige stärker in Entscheidungen eingebunden. Gleichzeitig stärkt das Gesetz den Gesundheitsschutz sowie klare Zuständigkeiten für Kommunen und Behörden. Mit der Reform schaƯt das Land einen zeitgemäßen, verlässlichen Rechtsrahmen für den sensiblen Umgang mit Tod und Trauer.
Folgende Fragen hängen mit dem neuen Gesetz zusammen:
- Wie stärkt das Gesetz Selbstbestimmung und soziale Gerechtigkeit gleichermaßen?
- Wie bleiben neue Bestattungsformen für alle bezahlbar und zugänglich?
- Wie werden Angehörige finanziell und organisatorisch entlastet?
- Wie sichert der Staat Würde, Solidarität und Gesundheitsschutz?
- Wie werden kommunale Friedhöfe als Teil der Daseinsvorsorge gestärkt?
Die Landtagsabgeordnete Dr. Katrin Rehak-Nitsche lädt Sie sehr herzlich zu einem Informationsabend ein:
am 11. März 2026 um 18:00 Uhr
im Speisesaal der Turn und Festhalle in der Rappengasse 5c in 76764 Rheinzabern
Als Expertin wird Nicole Steingaß, Staatssekretärin, referieren, informieren und mit Ihnen über die Chancen und Herausforderungen des neuen Bestattungsgesetzes für die Bürger, Angehörigen und Kommunen diskutieren. Kommen Sie vorbei und diskutieren Sie mit! Um Anmeldung wird bis zum 06.März 2026 gebeten im Büro der Abgeordneten Dr. Rehak-Nitsche per E-Mail an buero@rehak-nitsche.de oder telefonisch unter 07271-50 880 88. Die Platzkapazitäten des Veranstaltungsraums sind begrenzt.